Linguistik online 7, 3/00

Vorwort des Herausgebers

(Frankfurt/Oder)


 

Der hiermit dem Bildschirm überantwortete Band enthält acht Beiträge, zumeist jüngerer Autoren. Diese haben für verschiedene Länder versucht, das Verhältnis von zwei koexistierenden Sprachen/Varianten zueinander zu bestimmen und in ihrer jeweiligen Spezifik zu erfassen. Wie Mitglieder solcher in engem Kontakt lebender Sprachgemeinschaften miteinander sprachlich im Alltag auskommen, ist das Thema dieses Heftes.

Dabei handelt es sich z. T. um unterschiedliche Sprachen im klassischen Verständnis. So werden die in Finnland als gleichberechtigte Staatssprachen nebeneinander und miteinander existierenden Sprachen Finnisch und Schwedisch in ihrem gegenseitigen Verhältnis dargestellt (Saari). U. Ziebur charakterisiert das Deutsch der Einwanderer in Chile, das keine nationale Sprache darstellt.

Zwei Beiträge gelten dem Katalanischen. Es wird in seiner sozialen Einbettung im französischen Staat (Noufal) und in Spanien (Klug) beleuchtet. In beiden Fällen befindet es sich in der Nähe einer dominanten Staatssprache, mit der es nahe verwandt ist.

Vier Artikel gelten der Binnendifferenzierung des Deutschen. Einer widmet sich dem durch Staatsgrenzen unterstützten Gegensatz der österreichischen und der bundesdeutschen Variante (wobei weitere Staatsvarianten wie das Schweizerdeutsch unberücksichtigt bleiben) und stellt die Unterschiede denen zwischen britischem und amerikanischem Englisch gegenüber (Grzega). Eine zweite untersucht die sprachlichen Unterschiede, die nach dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung zwischen den Bürgern des ehemaligen Westdeutschland und Ostdeutschlands zutage treten (Regener). Eine Studie untersucht Einstellungen zur Sprache bei russlanddeutschen Jugendlichen im Rheinland und den Zusammenhang dieser Einstellungen mit der Identität der Sprecher (v. Wiarda). Ein Beitrag (Terborg) schlägt, ausgehend vom Beispiel einer Maya-Sprache im Kontakt mit dem Spanischen, soziale Erklärungsschemata für das Code-switching und die Sprachentscheidung Zweisprachiger vor.

Frankfurt (Oder), den 21. 12. 2000

Harald Weydt